Hinweise der Werkstatt für Beschäftigte (WB/MA) & Angehörige/Betreuer

23. Juni 2020
Informationen zur Öffnung der Werkstatt und
dem Förder- und Beschäftigungsbereich (FBB)
am 01.07.2020
>>> Infoschreiben >>> Infoschreiben in Leichter Sprache
15. Juni 2020
Ab dem 15.06.2020 gilt die neue SARS-Co-2- Umgangsverordnung.
Gemäß § 12 dieser Verordnung bleiben die Beschränkungen für den Betrieb von Werkstätten weiterhin bis zum 30.06.2020 mit den bekannten Ausnahmen (Notbetreuung und Beschäftigung zur Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Werkstattbetriebs) bestehen.
* * * NEU: Rückkehr der Teilnehmer im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich ab sofort wieder möglich * * *
(gemäß § 12 Abs. 3 - Maßnahmen im EV/BBB)
Alle Teilnehmer im BBB (Berufsbildungbereich) erhalten eine Information über die nun wieder geltende Anwesenheitspflicht.
Ab dem 1. Juli ist die Werkstatt wieder für ALLE geöffnet, einschließlich FBB (Förder- und Beschäftigungsbereich).
Wir freuen uns auf Ihre baldige Rückkehr.
Unter Beachtung des Gesundheitsschutzes ist die Werkstatt bereits auf Ihre Rückkehr vorbereitet.
01. Juni 2020
Der eingeschränkte Betrieb der Werkstätten bleibt
vorerst bis zum 15. Juni 2020 gültig.
Eine Notbetreuung ist weiterhin möglich.
(Neu Eindfämmungsverordnung vom 27.05.2020)
- gültig bis vorerst 05.Juni 2020 -
11. Mai 2020
Der eingeschränkte Betrieb der Werkstätten bleibt
vorerst bis zum 05. Juni 2020 gültig.
Eine Notbetreuung ist weiterhin möglich.
NEU: SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 08.05.2020
- gültig bis vorerst 05.Juni 2020 -
§ 15 (1) Der Betrieb von Werkstätten (WfbM) und von Tagesförderstätten/FBB sind nur zwecks Notbetreuung von Menschen mit Behinderungen zulässig.
§ 15 (2) Werkstätten können diejenigen Menschen mit Behinderungen beschäftigen, die zur Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Betriebs in besonders wichtigen Teilbereichen, insbesondere bei Verträgen mit Dritten auf Außenarbeitsplätzen oder im Bereich der Dienstleistungen oder Produktion, erforderlich sind beschäftigen.
Beschäftigt werden dürfen nur Menschen mit Behinderungen,
1. die keine Symptome der Krankheit COVID-19 aufweisen,
2. die nicht in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der Krankheit COVID-19 aufweisen und
3. bei denen nicht von einer erhöhten Ansteckungsgefahr oder von einer besonderen Gefährdung im Falle einer Erkrankung an COVID-19 auszugehen ist.
06. Mai 2020
Info für Werkstattbeschäftigte:
Die Werkstätten bleiben vorerst weiterhin geschlossen
und sind nur für die Notbetreuung geöffnet.
Über Änderungen informieren wir rechtzeitig.
22. April 2020
Die Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus
wurden bis 08. Mai verlängert.
1_Gesetz und Verordnungsblatt
vom 17. April 2020
2 Verlängerung | Ergänzungen
MSGIV 18. April 2020
16. April 2020
Bund und Länder haben sich verständigt:
Die Beschränkungen zur Werkstatt gelten vorerst weiter
bis zum 03. Mai 2020.
Die Möglichkeit der „Notbetreuung“ kann im Bedarfsfall vereinbart werden.
Melden Sie sich gern, wir sichern Ihnen die notwendige Tagesstruktur.
Antrag Notbetreuung
Teilnehmer/-innen im Berufsbildungsbereich erhalten
individuelle Bildungsmaterialien nach Hause
Info über erste Lockerungen der Corona-Maßnahmen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724
07. April 2020
INFO-Brief | für Werkstattbeschäftigte
in Leichter Sprache
FRAGEN & ANTWORTEN
"Ich kann zurzeit nicht in der Werkstatt arbeiten."
"Was ist mit meinem Werkstattlohn?"
"Wann kann ich wieder in der Werkstatt arbeiten?"
(Alle Antworten finden Sie im Infobrief in Leichter Sprache)
06. April 2020
Soziale Distanz ist und bleibt für alle das Gebot der Stunde.
Aus diesem Grund haben wir vorsorglich sämtliche Veranstaltungen und Termine bis einschl. Juni 2020 abgesagt. Dazu gehören u.a. der GoodWillDay – unser beliebtes Sommerfest sowie alle bereits geplanten Veranstaltungen anlässlich unseres Jubiläums „30 Jahre ElsterWerk“.
Wenn die derzeitige Situation wieder eine verlässliche Terminplanung zulässt, werden wir prüfen, ob und wann ausgefallene Termine nachgeholt werden.
01. April 2020
Verlängerung der Verordnung
bis zum 19.04.2020
siehe hier: Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 31. März 2020
31. März 2020
Krisentelefon der Werkstatt
während
der aktuellen "Schließzeit"
(nur eingeschränkter Betrieb von Werkstätten)
Da wir unseren Werkstattbeschäftigten derzeit nicht die gewohnte Tagesstruktur mit Beschäftigung und beruflicher Bildung anbieten können, kann es vermehrt zu Sorgen und psychischen Krisen führen.
Aus diesem Grund haben während der "Schließzeit"
alle Werkstattbeschäftigten, Angehörige und Betreuer
weiterhin die Möglichkeit, unsere telefonischen Sprechzeiten
im Sozialen Dienst zu nutzen:
Montag - Donnerstag von 8.00 – 15.00 Uhr
Freitag bis 13.00 Uhr
Wenn es Ihnen psychisch nicht gut geht, Sie ggf. eine Notbetreuung in der Werkstatt vereinbaren möchten oder Sie Fragen zur aktuellen Situation in der Werkstatt haben,
erreichen Sie Ihre Ansprechpartnerinnen per e-Mail (siehe Webseite Elster-Werkstätten, Begleitende Angebote: Sozialer Dienst - Kontakt).
oder unter folgenden Telefonnummern:
- B. Hamann (Herzberg, Ltg. SD) – Tel. 03535 4054-121
- E. Wartenburger (Herzberg) – Tel. 03535 4054-123
- S. Thiel (Herzberg) – Tel. 03535 4054-125
- J. Häke (Herzberg) – Tel. 03535 4054-125
- J. Voigt (Luckenwalde) – Tel. 03371 6291-519
- J. Voigt (Ludwigsfelde) – Tel. 03378 2067-17
- K. Töpfer (Massen) – Tel.: 03531 - 7305-75
- D. Teubner (Kraupa/Elsterwerda) – Tel. 03533 4837-14
- C. Dietrich (Bad Liebenwerda) – Tel. 035341 4773-252
- B. Häke (Jüterbog) – Tel. 03372 44370-620
28. März 2020
An alle betroffenen Eltern und Werkstattbeschäftigten:
Wichtige Ergänzung zur Verordnung:
Ein-Elternregelung (Download hier)
Die Ergänzung zur Verordnung besagt, dass eine Notbetreuung sowohl in unserer Werkstatt als auch in den integrativen Kindertagesstätten realisiert werden kann, auch wenn nur ein Elternteil in systemrelevanten Berufen tätig ist.
Ein Anspruch auf Notbetreuung im Einzelfall gilt weiterhin. Im Bedarfsfall melden Sie sich bitte telefonisch in unseren Einrichtungen.
23. März 2020
Aufgrund der vom 22. März 2020 aktuellen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (download hier) bleiben unsere Werkstätten bis einschließlich 19.04.2020 geschlossen.