„Was sind die ELSTER WERKE?“
Anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
sind gemeinnützige Dienstleistungseinrichtungen für erwachsene Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer geistigen, psychischen oder körperlichen Behinderung nicht, oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein können.
Werkstätten für behinderte Menschen
erbringen Eingliederungsleistungen. Das sind berufsbildende und persönlichkeitsfördernde Maßnahmen unterstützt durch pädagogische, therapeutische, soziale, psychologische, pflegerische und medizinische Betreuung. Ziel ist die individuelle Leistungsfähigkeit der behinderten Erwachsenen zu entwickeln, wiederzugewinnen und so zu erhöhen, dass sie Arbeitsleistung in der Werkstatt erbringen oder sogar auf dem ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.

Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation für erwachsene behinderte Menschen lassen sich unter Anleitung von qualifizierten Fachkräften, individuelle berufliche Perspektiven entwickeln.
Zugangsvoraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme im Berufsbildungsbereich (BBB) der Werkstatt sowie der Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Behinderte Menschen im Arbeitsbereich unserer anerkannten Werkstätten (WfbM) stehen in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis (§138 Abs. 1 SGB IX).
Die produktive Ausrichtung steht der wohlwollenden Werkstattatmosphäre und dem vertrauensvollen Zusammenwirken aller Beschäftigten nicht im Wege. Insbesondere die täglichen Erfolgserlebnisse durch wirtschaftlich verwertbare Arbeit dienen in vielfältiger Hinsicht der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit. Durch eigene Arbeit zur gesellschaftlichen Wertschöpfung beizutragen, fördert das Vertrauen der Werkstattbeschäftigten in ihre eigene Leistungsfähigkeit und sichert ihnen die gewünschte Normalität im Alltag.
Wir und die Wirtschaft
Unsere Werkstätten erzielen ein wirtschaftliches Arbeitsergebnis – auch um ein Arbeitsentgelt an die Werkstattbeschäftigten zu zahlen. Unser Auftrag heißt: Teilhabe am beruflichen Leben und dem der Gemeinschaft. Der Gesetzgeber ermöglicht Werkstätten durch besondere Marktbedingungen, im Wettbewerb mit der Wirtschaft, Aufträge zu erhalten. Dieser Nachteilsausgleich am Markt kommt dann den Auftraggebern direkt zugute: Denn die Ausgleichsabgabe für nicht mit Schwerbehinderten besetzte Arbeitsplätze in Wirtschaftsunternehmen verringert sich, wenn diese Aufträge an Werkstätten vergeben und damit deren Arbeit unterstützen. Dafür kann der Auftraggeber 50% vom Werkstätten-Arbeitsleistungs-Rechnungsbetrages auf die von ihm zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen. Bei der Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand dürfen wir bevorzugt berücksichtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Angebot der Werkstatt bis zu 15% über dem wirtschaftlichsten Angebot eines anderen Mitbewerbers liegt. Steuerrechtlich gelten Werkstätten als begünstigte „Zweckbetriebe“ und führen nur den verringerten Umsatzsteuersatz ab. Zur Sicherung der Beschäftigung und Kompensation von Wettbewerbsnachteilen berechnen wir nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz von zur Zeit sieben Prozent. Die staatliche Vergütung für Eingliederungsleistungen ist von der Umsatzsteuer befreit.